EU-weite und internationale Verpflichtungen

Im Rahmen des Kyoto-Protokolls wurde vereinbart, dass Industrieländer ihre Emissionen im Zeitraum 2008-2012 um durchschnittlich 5,2 %, gemessen an den Emissionswerten von 1990, reduzieren müssen. Dies umfasst die Treibhausgase Kohlendioxid, Methan, Lachgas und eine Reihe von Fluorverbindungen, zu denen auch SF6 gehört.

In Europa wurde SF6 im Rahmen der vorherigen Überprüfung der F-Gas-Verordnung im Jahr 2014 für zahlreiche Anwendungen (u.a. bei Doppelfenstern, Tennisbällen und Sportschuhen) verboten. Da jedoch nur wenige Alternativen zur Verwendung von SF6-Gas in Mittel- und Hochspannungs-Schaltanlagen auf dem europäischen Markt verfügbar waren, war der EU-Gesetzgeber der Ansicht, dass die Verwendung von SF6 gemäß der F-Gas-Verordnung weiterhin zulässig sein sollte.

Der aktuelle Stand der Technik deutet jedoch darauf hin, dass SF6-freie Alternativen für solche Schaltanlagen inzwischen auf dem Markt verfügbar sind. Daher wäre ein gesetzliches Verbot von SF6 für alle Anwendungen, bei denen Alternativen zur Verfügung stehen, sinnvoll. Zudem sollte die Entwicklung und Nutzung von SF6-freien Technologien staatlich gefördert werden.

FKW-Verringerung laut der Kigali-Änderungen

Die F-Gas-Verordnung sah eine schrittweise Reduzierung des Verbrauchs und der Produktion von FKWs im Rahmen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen, vor.

Die bei der Konferenz in Kigali beschlossene Änderung des Montrealer Protokolls, die zu einer weltweiten Abschaffung der Verwendung von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) führen wird, trat im Januar 2019 in Kraft.

Die sogenannte Kigali-Änderung wurde im Oktober 2016 von den 197 Vertragsparteien des Montrealer Protokolls vereinbart, um die globale Produktion und den Verbrauch von FKWs schrittweise zu senken. An erster Stelle gilt diese Verpflichtung für Industrieländer, aber auch Entwicklungsländer gehen mittelfristig feste Reduktionsverpflichtungen ein.

Es wird erwartet, dass durch die Umsetzung des Abkommens bis 2050 bis zu 80 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalente an Emissionen vermieden werden. Es wird einen wesentlichen Beitrag zum Ziel des Pariser Übereinkommens leisten, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2°C einzudämmen.

EU-weite F-Gase-Verordnung

Die ursprüngliche F-Gase-Verordnung, die 2006 verabschiedet wurde,  ist durch eine neue Verordnung aus dem Jahr 2014 ersetzt worden, die ab dem 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Die derzeitige F-Gase-Verordnung hat als Hauptziel, die F-Gas-Emissionen in der EU bis 2030 um zwei Drittel gegenüber dem Stand von 2014 zu senken. Mit dieser Verordnung werden die folgenden Änderungen eingeführt:

  • Sie begrenzt die Gesamtmenge der wichtigsten F-Gase, die ab 2015 in der EU verkauft werden können, und reduziert sie schrittweise auf ein Fünftel der Verkäufe 2014 bis zum Jahr 2030. Dies wird der Haupttreiber für den Übergang zu klimafreundlicheren Technologien sein;
  • Sie verbietet die Verwendung von F-Gasen in vielen neuen Gerätetypen, bei denen weniger schädliche Alternativen weit verbreitet sind, wie Kühlschränken in Haushalten oder Supermärkten, Klimaanlagen sowie in Schaumstoffen und Aerosolen;
  • Sie verhindert die Emission von F-Gasen aus bestehenden Anlagen, indem sie eine Überprüfung, ordnungsgemäße Wartung und Verwertung der Gase am Ende der Lebensdauer der Anlage vorschreibt.


Bis Juli 2020 wird die Europäische Kommission einen Bericht veröffentlichen, in dem bewertet wird, ob es kostengünstige, technisch machbare, energieeffiziente und zuverlässige Alternativen gibt, die den Austausch von F-Gasen in neuen Mittelspannungsschaltanlagen und nkleinen Klimaanlagen ermöglichen. Darüber hinaus unterbreitet sie dem Europäischen Parlament und dem Rat gegebenenfalls einen Legislativvorschlag zur Änderung der Liste in Anhang III der Verordnung, d.h. zum Verbot der Verwendung dieser F-Gase in den oben genannten Anwendungen.

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